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- Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Rohrinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgungstechnik, Technischer Zeichner der Versorgungstechnik oder in einem artverwandtem Beruf des Berufsfeldes Metalltechnik
- Eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (die Ausbildungszeit wird angerechnet)
- Bei einer 3 ½-jährigen Ausbildungsdauer ist mindestens eine 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit nachzuweisen
- Ohne abgeschlossene Ausbildung ist eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren nachzuweisen
- Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand